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1. Präambel

Die Web DNA GmbH (nachfolgend "Anbieterin") stellt unter navable.io eine Cloud-basierte SaaS-Lösung zur Verfügung, mit der Websites bezüglich ihrer Barrierefreiheit gestaltet und analysiert werden können (nachfolgend "Software"). Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Anbieterin und ihren Unternehmenskundinnen und -kunden (jeweils "Vertragspartei"). Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartnerin haben nur Geltung, wenn die Anbieterin ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


2. Definitionen und Rangfolge

  1. Definitionen
    • Software: Das Widget samt zugehörigem Dashboard, das Audit-Tool (Automatisierte Prüfungen) und der Barrierefreiheitserklärung-AI-Generator, die auf den Servern der Anbieterin betrieben werden.
    • Vertragsformular: Dokument, das im Buchungsprozess die gewählten Leistungen und Preise festhält.
    • Services: Gesamtheit aus Software, Dashboard, Support, Updates sowie ergänzenden Leistungen.
  2. Dokumentenrangfolge

    Bei Widersprüchen zwischen unterzeichnetem Vertragsformular, Leistungsbeschreibung im Dashboard, Service-Level-Agreement und diesen AGB hat stets das jeweilige Vertragsformular Vorrang, gefolgt von der Dashboard-Beschreibung, dem SLA und zuletzt diesen AGB.


3. Leistungsumfang

  1. Bereitstellung

    Die Anbieterin gewährt ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software und den neuen Services (Audit-Tool und AI-Generator), für die jeweils vertraglich vereinbarten Domains.

  2. Funktionen
    • Anpassung des Widgets.
    • Konfiguration und Berichte im Dashboard.
    • Automatisierte Audits mit dem Audit-Tool.
    • KI-gestützte Erstellung von Barrierefreiheitserklärungen mit dem AI-Generator.

    Eine vollständige rechtliche Konformität (z. B. BFSG oder WCAG 2.1) wird nicht zugesichert.

  3. Widget – Umfang und Haftungsausschluss

    Das navable Widget ist darauf ausgelegt, die Barrierefreiheit von Websites zu verbessern. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine vollständige Lösung zur Erreichung der Barrierefreiheit. Die Vertragspartei nimmt ausdrücklich zur Kenntnis:

    • Das Widget kann nach Möglichkeit einen Teil der Barrierefreiheitsprobleme automatisch erkennen und beheben, dies ist jedoch nicht garantiert und kann im Einzelfall auch ausgeschlossen sein.
    • Das Widget ersetzt nicht die Notwendigkeit einer von Grund auf barrierefreien Webseitengestaltung.
    • Das Widget kann nicht alle Barrierefreiheitsprobleme erkennen oder beheben.
    • Unter bestimmten Umständen können neue Barrieren entstehen.
    • Die Kompatibilität mit allen assistiven Technologien kann nicht garantiert werden.
    • Regelmäßige manuelle Überprüfungen und Optimierungen der Website sind weiterhin erforderlich.
    • Die Vertragspartei bleibt in vollem Umfang dafür verantwortlich, ihre Website selbstständig gemäß den geltenden Gesetzen und Standards (insbesondere BFSG, WCAG 2.1/2.2, EN 301 549) barrierefrei zu gestalten.

    Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für die vollständige Barrierefreiheit der Website der Vertragspartei oder für Schäden, die durch mangelnde Barrierefreiheit entstehen.

  4. Audit-Tool – Umfang und Haftungsausschluss

    Das Audit-Tool erkennt und meldet automatisiert einen Teil möglicher Barrierefreiheitsprobleme. Die Vertragspartei nimmt ausdrücklich zur Kenntnis:

    • Automatisierte Prüfungen erkennen nur einen Teil der Barrieren. Viele komplexe Barrierefreiheitsprobleme, die menschliche Beurteilung oder Test mit Hilfstechnologie erfordern, bleiben unentdeckt.
    • Ergebnisse des Audit-Tools sind als Richtwerte und Ausgangspunkt für Verbesserungen gedacht, nicht als Nachweis rechtlicher Konformität.
    • Das Audit-Tool ersetzt keine manuelle Prüfung und kein abschließendes Gutachten.
    • Die Vertragspartei bleibt für die Einhaltung aller Gesetze und Standards zur Barrierefreiheit verantwortlich.

    Ein Zertifikat oder vollständige Konformität kann durch das Audit-Tool nicht garantiert werden. Die Anbieterin haftet nicht für nicht erkannte Barrieren oder deren Folgen.

  5. AI-Generator – Umfang und Haftungsausschluss

    Der AI-Generator (Barrierefreiheitserklärung mit KI) liefert Vorschläge und Texte, die von der Vertragspartei geprüft und individualisiert werden müssen.

    • Die KI-generierten Texte sind Vorlagen und ersetzen keine Rechtsberatung.
    • Die Vertragspartei ist verpflichtet, die Texte vor Veröffentlichung auf Richtigkeit und Gesetzeskonformität zu prüfen.
    • Die Anbieterin gewährleistet nicht, dass die generierten Inhalte den gültigen rechtlichen Vorgaben für Barrierefreiheitserklärungen entsprechen.
    • Die Verantwortung für die finale Erklärung und deren rechtliche Aktualität trägt allein die Vertragspartei.
  6. Zusatzservices

    Individuelle Leistungen (z. B. manuelle Audits, PDF-Optimierung, Sonderanpassungen) sind separat zu vergüten.

  7. Grenzen der Barrierefreiheits-Verbesserungen

    Das Widget und die Software können die Barrierefreiheit verbessern, stellen aber keine vollständige Lösung dar. Die Anbieterin kann nicht garantieren, alle Barrierefreiheitsprobleme automatisiert zu erkennen oder zu beheben.

    Die Vertragspartei ist weiterhin verpflichtet, ihre Website gemäß allen relevanten Standards (insbesondere BFSG, WCAG 2.1/2.2, EN 301 549) barrierefrei zu gestalten. Manuelle Überprüfung und Optimierung sind weiterhin notwendig.


4. Vertragsabschluss und Laufzeit

  1. Vertragsbeginn

    Mit erfolgreicher Registrierung und Auswahl eines Tarifs im Dashboard.

  2. Laufzeit
    • Mindestlaufzeit: ein Jahr (bei jährlicher Abrechnung) oder ein Monat (bei monatlicher Abrechnung).
    • Verlängerung: um dieselbe Laufzeit, sofern nicht drei Monate (jährlich) bzw. ein Monat (monatlich) vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

5. Preise und Zahlungen

  1. Preisangaben

    Die aktuellen Nettopreise (zzgl. USt.) sind im Dashboard hinterlegt.

  2. Zahlungsweise

    Vergütung ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig.

  3. Preisänderungen

    Werden sechs Wochen vor Inkrafttreten angekündigt. Der Kundin/dem Kunden steht bei Preisanpassungen ein Sonderkündigungsrecht bis zwei Wochen nach Bekanntgabe zu.

    Die Anbieterin kann neue, wesentliche Funktionsmerkmale („Major Features“) einführen, die mit preisspezifischen Anpassungen einzelner Abonnements/Tarife einhergehen können. Solche Anpassungen gelten ausschließlich für die jeweils betroffenen Abonnements/Tarife; unveränderte Abonnements/Tarife bleiben unberührt. Es gelten die vorstehenden Ankündigungsfristen sowie das Sonderkündigungsrecht.

  4. Aufrechnung & Zurückbehalt

    Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.


6. Mitwirkungspflichten

  1. Technische Voraussetzungen

    Die Vertragspartei sorgt für die erforderliche Infrastruktur (Hosting, CMS-Version, Browserkompatibilität) und bindet den Integrationscode eigenverantwortlich ein.

  2. Zugangsdaten

    Sind vertraulich zu behandeln. Unbefugte Nutzung ist der Anbieterin unverzüglich anzuzeigen.

  3. Test & Monitoring

    Updates sollten vor produktivem Einsatz geprüft werden; im Störungsfall sind geeignete Sicherungs- und Diagnosemaßnahmen zu treffen.


7. Verfügbarkeit und Support

  1. Verfügbarkeit

    Mindestens 99 % im Jahresmittel. Gewartete Zeitfenster werden angekündigt; kurzfristige Ausfälle (z. B. Netzausfall, Patches) gelten nicht als Verstoß.

  2. Support

    Reaktionszeiten und Supportkanäle sind im SLA definiert. Anfragen können über das Dashboard oder per E-Mail gestellt werden.


8. Updates und Sonderkündigungsrecht

  1. Fortlaufende Pflege

    Die Anbieterin stellt sicher, dass die Software funktionsfähig bleibt und kann Updates/Upgrades einspielen. Änderungen, die den Leistungsumfang erweitern, können gesondert berechnet werden.

  2. Sonderkündigungsrecht

    Ergibt sich, wenn durch eine Änderung der Software die vereinbarten Einsatzzwecke wesentlich beeinträchtigt werden. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Mitteilung schriftlich oder per E-Mail auszuüben.


9. Haftung und Gewährleistung

  1. Gewährleistung

    Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab Leistungserbringung, ausgenommen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden.

  2. Haftung Anbieterin
    • Unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und für Personenschäden.
    • Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
    • Haftungshöchstgrenze pro Schadensfall: Jahresvergütung oder mindestens € 10.000; bei mehreren Fällen im Kalenderjahr maximal das Doppelte bzw. € 20.000.
    • Ersatz von Datenverlust: bis zur Höhe einer ordnungsgemäßen Wiederherstellungskosten.
  3. Haftung Einschränkungen

    Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, sind ausgeschlossen. Die Regelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und Vertreter.


10. Vertraulichkeit, Datenschutz, Zusatz zu AI-Diensten

  1. Vertraulichkeit

    Vertrauliche Informationen sind ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden, nicht an Dritte weiterzugeben. Ausnahmen gelten für öffentlich bekannte oder unabhängig erlangte Informationen.

  2. Datenschutz

    Beide Parteien halten geltende Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSGVO) ein. Bei Bedarf wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.

  3. Datenverarbeitung – AI-Generator
    • Die KI-Modelle werden auf Infrastruktur innerhalb der EU betrieben.
    • Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO und EU-Vorgaben verarbeitet und nicht außerhalb der EU/EFTA transferiert.
    • Anbieterin ist Auftragsverarbeiter; die Vertragspartei bleibt datenschutzrechtlich Verantwortliche.
    • Personenbezogene Daten werden nur für den jeweiligen Ausgabewunsch genutzt, nicht für Trainingszwecke.
    • Die Vertragspartei muss sicherstellen, dass keine "besonderen Kategorien personenbezogener Daten" (Art. 9 DSGVO) übermittelt werden, außer es bestehen entsprechende rechtliche Grundlagen und Schutzmaßnahmen.
    • Anbieterin trifft technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO.
  4. Salvatorische Klausel

    Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.

  5. Rechtswahl & Gerichtsstand

    Es gilt deutsches Recht; UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Berlin.