BFSG: Welche Unternehmen sind betroffen? Vollständiger Leitfaden 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit 28. Juni 2025 in Kraft. Doch viele Unternehmen sind sich unsicher: Bin ich betroffen? Muss ich jetzt handeln? Dieser Leitfaden gibt klare Antworten – ohne Juristendeutsch.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die gesetzlichen Anforderungen des BFSG können je nach individueller Geschäftssituation variieren. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung Deiner konkreten Situation konsultiere bitte einen spezialisierten Rechtsanwalt.
Die wichtigsten Fakten zum BFSG
Das BFSG setzt die europäische European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel: Digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen.
Was Du wissen musst:
- Inkrafttreten: 28. Juni 2025 (bereits gültig)
- Betroffener Markt: 16% der Bevölkerung haben eine körperliche Beeinträchtigung
- Strafen: Bußgelder bis 100.000 € möglich
- Standard: WCAG 2.1 Level AA über EN 301 549
Welche Unternehmen müssen das BFSG umsetzen?
Die Antwort hängt von drei Faktoren ab: Was Du anbietest, wem Du es anbietest und wie groß Dein Unternehmen ist.
B2C-Dienstleistungen: Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Unternehmen, die Verbrauchern digitale Dienstleistungen anbieten – mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (dazu später mehr).
Konkret betroffen:
Online-Shops und E-Commerce: Jede Website mit Warenkorb, Checkout oder Zahlungsfunktion muss barrierefrei sein. Das gilt auch für kleine Shops – es sei denn, Du erfüllst die Kleinstunternehmen-Ausnahme.
Buchungs- und Reservierungssysteme: Terminvereinbarungen, Hotelreservierungen, Ticketbuchungen – alle digitalen Systeme, die zu individuellen Verträgen mit Verbrauchern führen.
Bank- und Finanzdienstleistungen: Online-Banking, Versicherungsportale, Zahlungsdienstleister für Verbraucher.
Telekommunikationsdienste: Internetanbieter, Telefondienste, Messaging-Apps für Verbraucher.
E-Books und digitale Leseangebote: E-Reader-Software, digitale Bibliotheken, Hörbuch-Plattformen.
Personenverkehrsdienstleistungen: Apps für Ticket-Buchung, elektronische Tickets, Fahrplaninformationen.
Wichtige Unterscheidung: Informations-Websites vs. E-Commerce
Nicht betroffen: Reine Informationswebsites mit allgemeinen Inhalten und einfachem Kontaktformular.
Betroffen: Sobald Deine Website digitale Transaktionen ermöglicht, die zu Verträgen führen.
Beispiele:
- ❌ Nicht betroffen: Firmenwebsite mit Kontaktformular für Anfragen
- ✅ Betroffen: Website mit Online-Terminbuchung
- ✅ Betroffen: Portfolio-Website mit integriertem Shop
- ✅ Betroffen: Dienstleister-Website mit Buchungssystem
Die Kleinstunternehmen-Ausnahme
Für Dienstleistungen gibt es eine wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen sind vom BFSG befreit.
Du bist ein Kleinstunternehmen, wenn Du beide Kriterien erfüllst:
- Weniger als 10 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) UND
- Jahresumsatz oder Bilanzsumme ≤ 2 Millionen €
So berechnest Du Vollzeitäquivalente (FTE)
Die Berechnung:
- Vollzeit-Mitarbeiter (40h/Woche): 1,0 FTE
- Teilzeit-Mitarbeiter: Arbeitsstunden ÷ Vollzeit-Stunden
Beispiel 1:
- 5 Vollzeit (40h) + 8 Teilzeit (20h)
- = 5 + (8 × 0,5) = 9 FTE
- ✅ Unter 10 FTE = Ausnahme möglich (wenn Umsatz ≤ 2 Mio. €)
Beispiel 2:
- 8 Vollzeit (40h) + 5 Teilzeit (20h)
- = 8 + (8 × 0,5) = 10,5 FTE
- ❌ Über 10 FTE = BFSG-Pflicht (unabhängig vom Umsatz)
Wichtig: Ausnahme nur für Dienstleistungen, nicht für physische Produkte
Die Kleinstunternehmen-Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen. Dazu gehören:
- ✅ Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
- ✅ SaaS-Anwendungen (Software-as-a-Service)
- ✅ Buchungs- und Reservierungssysteme
- ✅ Alle anderen digitalen Dienstleistungen
Keine Ausnahme gibt es für Hersteller, Importeure oder Händler physischer Produkte mit digitalen Komponenten (z.B. Smartphones, E-Reader-Geräte, Geldautomaten). Diese müssen unabhängig von der Unternehmensgröße das BFSG erfüllen.
B2B-Unternehmen: Bist Du betroffen?
Rein B2B-orientierte Dienstleistungen sind vom BFSG ausgenommen – aber nur unter klaren Bedingungen.
Voraussetzungen für die B2B-Ausnahme:
- Deine Dienstleistung richtet sich ausschließlich an Unternehmen
- Sie schließen Verbraucher eindeutig aus
- Dies ist auf Deiner Website klar erkennbar
Achtung: Wenn Deine Website sowohl B2B- als auch B2C-Kunden bedient, gelten die B2C-Regeln. Einzelne Bereiche können nicht ausgenommen werden – der öffentlich zugängliche Teil muss barrierefrei sein.
Praxis-Beispiel:
- ✅ B2B-Großhandelsplattform mit Login-Pflicht und Gewerbenachweis
- ❌ Online-Shop mit separaten B2B- und B2C-Bereichen (beide müssen barrierefrei sein)
- ❌ Dienstleister-Website ohne klare B2B-Kennzeichnung
Physische Produkte: Wer muss sie barrierefrei gestalten?
Hersteller, Importeure und Händler bestimmter Produkte müssen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
Betroffene Produkte mit digitalen Komponenten:
- Computer, Laptops, Tablets, Smartphones
- E-Book-Reader
- Smart-TVs mit Internetzugang
- Geldautomaten (ATMs)
- Zahlungsterminals
- Ticketautomaten und Check-in-Kiosken
- Self-Service-Terminals
Wichtig: Bei Produkten gibt es keine Kleinstunternehmen-Ausnahme. Auch kleine Hersteller oder Importeure müssen die Anforderungen erfüllen.
Was passiert bei Nicht-Einhaltung?
Das BFSG ist kein zahnloses Gesetz. Die Konsequenzen sind real.
Finanzielle Risiken:
- Bußgelder bis zu 100.000 €
- Marktüberwachungsmaßnahmen
- Produktverbote oder Verkaufsbeschränkungen
Rechtliche Risiken:
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Konkurrenten
- Verbandsklagerechte für Verbraucherschutzorganisationen
- Erste Abmahnungen im E-Commerce bereits dokumentiert
Reputationsrisiken:
- Öffentliche Kritik als nicht-inklusives Unternehmen
- Verlust potenzieller Kunden
- Negative Bewertungen und Medienberichte
Marktüberwachung und Kontrollen
Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Sie kann:
- Stichprobenartige Kontrollen durchführen
- Beschwerden von Nutzern nachgehen
- Sanktionen verhängen
Die Behörden wenden ein gestuftes Verfahren an: Zuerst eine Anhörung, dann eine weitere Aufforderung, und schließlich Bußgelder bei Nichtbefolgung.
Die "unverhältnismäßige Belastung" – Gibt es einen Ausweg?
Das Gesetz erlaubt eine Ausnahme bei "unverhältnismäßiger Belastung". Aber die Hürden sind sehr hoch.
Kriterien für unverhältnismäßige Belastung:
- Verhältnis der Compliance-Kosten zu den Gesamtkosten
- Geschätzte Kosten vs. Nutzen für Menschen mit Behinderungen
- Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz
- Fundamentale Änderungen am Produkt/Service erforderlich
Praktische Realität:
- "Es ist teuer" allein reicht nicht aus
- "Wir haben keine Zeit" ist kein Befreiungsgrund
- "Unsere Kunden brauchen es nicht" ist kein Kriterium
Dokumentationspflicht: Du musst die Marktüberwachungsbehörde benachrichtigen und die unverhältnismäßige Belastung nachweisen. Eine Neubewertung ist alle 5 Jahre oder bei Änderungen erforderlich.
Konkrete nächste Schritte für betroffene Unternehmen
Du hast festgestellt, dass Du vom BFSG betroffen bist? Dann solltest Du jetzt handeln.
Deine nächsten Schritte:
-
Anforderungen prüfen (BFSG-Checkliste 2025)
-
Website testen (Barrierefreie Website testen). Unsere Tools können Dir dabei helfen, Compliance zu erreichen und aufrechtzuerhalten.
Wenn die Umsetzung länger dauert: In der Barrierefreiheitserklärung kannst Du darauf hinweisen, dass die Umstellung noch in Arbeit ist und zeitnah umgesetzt wird. Dies kann die Marktüberwachungsbehörde bei der Ausübung ihres Ermessens berücksichtigen. Mit dem navable AI Barrierefreiheitserklärung Generator erstelle eine BFSG-konforme Erklärung in wenigen Minuten – die KI-gestützte Lösung generiert automatisch eine strukturierte Barrierefreiheitserklärung für Deine Website.
Fazit: Klarheit statt Unsicherheit
Das BFSG betrifft mehr Unternehmen als viele denken – aber nicht alle. Die Kleinstunternehmen-Ausnahme und die B2B-Regelung bieten wichtige Ausnahmen.
Deine nächsten 3 Schritte:
- Compliance-Status prüfen (Kostenloser BFSG-Check in 60 Sekunden)
- Anforderungen prüfen (BFSG-Checkliste 2025)
- Website testen (Barrierefreie Website testen)
Mit 16% der Bevölkerung, die eine Behinderung haben, geht es beim BFSG nicht nur um Compliance. Es geht darum, allen Kunden Zugang zu Deinen Angeboten zu geben – und gleichzeitig rechtliche Risiken und potenzielle Bußgelder bis zu 100.000 € zu vermeiden.
Die ersten Abmahnungen im E-Commerce sind bereits erfolgt. Handle jetzt, um Dein Unternehmen rechtssicher aufzustellen und gleichzeitig eine bessere User Experience für alle Nutzer zu schaffen.
Wichtig: Für rechtliche Fragen zur Anwendbarkeit des BFSG auf Dein Unternehmen empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts. Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
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