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2025-11-228 min readnavable Team
BFSGBarrierefreiheitsstärkungsgesetzOnline ShopWeb AccessibilityCompliance

BFSG: Welche Unternehmen sind betroffen? Vollständiger Leitfaden 2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit 28. Juni 2025 in Kraft. Doch viele Unternehmen sind sich unsicher: Bin ich betroffen? Muss ich jetzt handeln? Dieser Leitfaden gibt klare Antworten – ohne Juristendeutsch.

Schnellcheck: Mit unserem kostenlosen BFSG Compliance Check finden Sie in 30 Sekunden heraus, ob Sie betroffen sind.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die gesetzlichen Anforderungen des BFSG können je nach individueller Geschäftssituation variieren. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation konsultieren Sie bitte einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Die wichtigsten Fakten zum BFSG

Das BFSG setzt die europäische European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel: Digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen.

Was Sie wissen müssen:

  • Inkrafttreten: 28. Juni 2025 (bereits gültig)
  • Betroffener Markt: 16% der Bevölkerung haben eine körperliche Beeinträchtigung
  • Strafen: Bußgelder bis 100.000 € möglich
  • Standard: WCAG 2.1 Level AA über EN 301 549

Welche Unternehmen müssen das BFSG umsetzen?

Die Antwort hängt von drei Faktoren ab: Was Sie anbieten, wem Sie es anbieten und wie groß Ihr Unternehmen ist.

B2C-Dienstleistungen: Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Unternehmen, die Verbrauchern digitale Dienstleistungen anbieten – mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (dazu später mehr).

Konkret betroffen:

Online-Shops und E-Commerce: Jede Website mit Warenkorb, Checkout oder Zahlungsfunktion muss barrierefrei sein. Das gilt auch für kleine Shops – es sei denn, Sie erfüllen die Kleinstunternehmen-Ausnahme.

Buchungs- und Reservierungssysteme: Terminvereinbarungen, Hotelreservierungen, Ticketbuchungen – alle digitalen Systeme, die zu individuellen Verträgen mit Verbrauchern führen.

Bank- und Finanzdienstleistungen: Online-Banking, Versicherungsportale, Zahlungsdienstleister für Verbraucher.

Telekommunikationsdienste: Internetanbieter, Telefondienste, Messaging-Apps für Verbraucher.

E-Books und digitale Leseangebote: E-Reader-Software, digitale Bibliotheken, Hörbuch-Plattformen.

Personenverkehrsdienstleistungen: Apps für Ticket-Buchung, elektronische Tickets, Fahrplaninformationen.

Wichtige Unterscheidung: Informations-Websites vs. E-Commerce

Nicht betroffen: Reine Informationswebsites mit allgemeinen Inhalten und einfachem Kontaktformular.

Betroffen: Sobald Ihre Website digitale Transaktionen ermöglicht, die zu Verträgen führen.

Beispiele:

  • Nicht betroffen: Firmenwebsite mit Kontaktformular für Anfragen
  • Betroffen: Website mit Online-Terminbuchung
  • Betroffen: Portfolio-Website mit integriertem Shop
  • Betroffen: Dienstleister-Website mit Buchungssystem

Die Kleinstunternehmen-Ausnahme

Für Dienstleistungen gibt es eine wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen sind vom BFSG befreit.

Sie sind ein Kleinstunternehmen, wenn Sie beide Kriterien erfüllen:

  • Weniger als 10 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) UND
  • Jahresumsatz oder Bilanzsumme ≤ 2 Millionen €

So berechnen Sie Vollzeitäquivalente (FTE)

Die Berechnung:

  • Vollzeit-Mitarbeiter (40h/Woche): 1,0 FTE
  • Teilzeit-Mitarbeiter: Arbeitsstunden ÷ Vollzeit-Stunden

Beispiel 1:

  • 5 Vollzeit (40h) + 8 Teilzeit (20h)
  • = 5 + (8 × 0,5) = 9 FTE
  • Unter 10 FTE = Ausnahme möglich (wenn Umsatz ≤ 2 Mio. €)

Beispiel 2:

  • 8 Vollzeit (40h) + 5 Teilzeit (20h)
  • = 8 + (8 × 0,5) = 10,5 FTE
  • Über 10 FTE = BFSG-Pflicht (unabhängig vom Umsatz)

Wichtig: Ausnahme nur für Dienstleistungen, nicht für physische Produkte

Die Kleinstunternehmen-Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen. Dazu gehören:

  • ✅ Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • ✅ SaaS-Anwendungen (Software-as-a-Service)
  • ✅ Buchungs- und Reservierungssysteme
  • ✅ Alle anderen digitalen Dienstleistungen

Keine Ausnahme gibt es für Hersteller, Importeure oder Händler physischer Produkte mit digitalen Komponenten (z.B. Smartphones, E-Reader-Geräte, Geldautomaten). Diese müssen unabhängig von der Unternehmensgröße das BFSG erfüllen.

B2B-Unternehmen: Sind Sie betroffen?

Rein B2B-orientierte Dienstleistungen sind vom BFSG ausgenommen – aber nur unter klaren Bedingungen.

Voraussetzungen für die B2B-Ausnahme:

  • Ihre Dienstleistung richtet sich ausschließlich an Unternehmen
  • Sie schließen Verbraucher eindeutig aus
  • Dies ist auf Ihrer Website klar erkennbar

Achtung: Wenn Ihre Website sowohl B2B- als auch B2C-Kunden bedient, gelten die B2C-Regeln. Sie können nicht einzelne Bereiche ausnehmen – der öffentlich zugängliche Teil muss barrierefrei sein.

Praxis-Beispiel:

  • B2B-Großhandelsplattform mit Login-Pflicht und Gewerbenachweis
  • Online-Shop mit separaten B2B- und B2C-Bereichen (beide müssen barrierefrei sein)
  • Dienstleister-Website ohne klare B2B-Kennzeichnung

Physische Produkte: Wer muss sie barrierefrei gestalten?

Hersteller, Importeure und Händler bestimmter Produkte müssen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

Betroffene Produkte mit digitalen Komponenten:

  • Computer, Laptops, Tablets, Smartphones
  • E-Book-Reader
  • Smart-TVs mit Internetzugang
  • Geldautomaten (ATMs)
  • Zahlungsterminals
  • Ticketautomaten und Check-in-Kiosken
  • Self-Service-Terminals

Wichtig: Bei Produkten gibt es keine Kleinstunternehmen-Ausnahme. Auch kleine Hersteller oder Importeure müssen die Anforderungen erfüllen.

Was passiert bei Nicht-Einhaltung?

Das BFSG ist kein zahnloses Gesetz. Die Konsequenzen sind real.

Finanzielle Risiken:

  • Bußgelder bis zu 100.000 €
  • Marktüberwachungsmaßnahmen
  • Produktverbote oder Verkaufsbeschränkungen

Rechtliche Risiken:

  • Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Konkurrenten
  • Verbandsklagerechte für Verbraucherschutzorganisationen
  • Erste Abmahnungen im E-Commerce bereits dokumentiert

Reputationsrisiken:

  • Öffentliche Kritik als nicht-inklusives Unternehmen
  • Verlust potenzieller Kunden
  • Negative Bewertungen und Medienberichte

Marktüberwachung und Kontrollen

Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Sie kann:

  • Stichprobenartige Kontrollen durchführen
  • Beschwerden von Nutzern nachgehen
  • Sanktionen verhängen

Die Behörden wenden ein gestuftes Verfahren an: Zuerst eine Anhörung, dann eine weitere Aufforderung, und schließlich Bußgelder bei Nichtbefolgung.

Die "unverhältnismäßige Belastung" – Gibt es einen Ausweg?

Das Gesetz erlaubt eine Ausnahme bei "unverhältnismäßiger Belastung". Aber die Hürden sind sehr hoch.

Kriterien für unverhältnismäßige Belastung:

  • Verhältnis der Compliance-Kosten zu den Gesamtkosten
  • Geschätzte Kosten vs. Nutzen für Menschen mit Behinderungen
  • Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz
  • Fundamentale Änderungen am Produkt/Service erforderlich

Praktische Realität:

  • "Es ist teuer" allein reicht nicht aus
  • "Wir haben keine Zeit" ist kein Befreiungsgrund
  • "Unsere Kunden brauchen es nicht" ist kein Kriterium

Dokumentationspflicht: Sie müssen die Marktüberwachungsbehörde benachrichtigen und die unverhältnismäßige Belastung nachweisen. Eine Neubewertung ist alle 5 Jahre oder bei Änderungen erforderlich.

Konkrete nächste Schritte für betroffene Unternehmen

Sie haben festgestellt, dass Sie vom BFSG betroffen sind? Dann sollten Sie jetzt handeln.

Ihre nächsten Schritte:

  1. Standards verstehen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die WCAG 2.1 Anforderungen in unserem Leitfaden Barrierefreiheitsstandards einfach erklärt.

  2. Sofortmaßnahmen umsetzen: Erfahren Sie in unserem Beitrag BFSG Compliance: Strafen vermeiden 2025, welche Quick Wins Sie zuerst angehen sollten und wie Sie Bußgelder bis zu 100.000 € vermeiden.

  3. Technische Umsetzung: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt – etablieren Sie regelmäßige Tests und veröffentlichen Sie eine Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Website. Unsere Tools können Ihnen dabei helfen, Compliance zu erreichen und aufrechtzuerhalten.

Wenn die Umsetzung länger dauert: In der Barrierefreiheitserklärung können Sie darauf hinweisen, dass die Umstellung noch in Arbeit ist und zeitnah umgesetzt wird. Dies kann die Marktüberwachungsbehörde bei der Ausübung ihres Ermessens berücksichtigen. Mit dem navable AI Barrierefreiheitserklärung Generator erstellen Sie eine BFSG-konforme Erklärung in wenigen Minuten – die KI-gestützte Lösung generiert automatisch eine strukturierte Barrierefreiheitserklärung für Ihre Website.

Fazit: Klarheit statt Unsicherheit

Das BFSG betrifft mehr Unternehmen als viele denken – aber nicht alle. Die Kleinstunternehmen-Ausnahme und die B2B-Regelung bieten wichtige Ausnahmen.

Ihre nächsten 3 Schritte:

  1. Compliance-Status prüfen (Kostenloser BFSG-Check in 60 Sekunden)
  2. Standards verstehen (Barrierefreiheitsstandards einfach erklärt)
  3. Quick Wins umsetzen (BFSG Compliance: Strafen vermeiden 2025)

Mit 16% der Bevölkerung, die eine Behinderung haben, geht es beim BFSG nicht nur um Compliance. Es geht darum, allen Kunden Zugang zu Ihren Angeboten zu geben – und gleichzeitig rechtliche Risiken und potenzielle Bußgelder bis zu 100.000 € zu vermeiden.

Die ersten Abmahnungen im E-Commerce sind bereits erfolgt. Handeln Sie jetzt, um Ihr Unternehmen rechtssicher aufzustellen und gleichzeitig eine bessere User Experience für alle Nutzer zu schaffen.

Wichtig: Für rechtliche Fragen zur Anwendbarkeit des BFSG auf Ihr Unternehmen empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts. Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

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