BFSG 2025: Website barrierefrei gestalten mit navable Widget & BFSG-Audit
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Website den Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)-Anforderungen entspricht. Das BFSG 2025 verpflichtet Unternehmen, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten, damit sie für alle Nutzenden zugänglich sind – insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Doch wie erfüllen Sie die Anforderungen des BFSG schnell und effektiv?
Unsere navable-Lösung bietet eine praxisnahe und effiziente Möglichkeit, die Barrierefreiheitsstandards zu erfüllen und Ihre Website auf das BFSG vorzubereiten:
🛠 navable Widget – Sofortige Optimierung von Farben, Kontrasten & Schriftgrößen für schnelle Verbesserungen der Nutzererfahrung und erste Barrierefreiheitsanpassungen
🔍 navable BFSG-Audit – Detaillierte Barrierefreiheitsanalyse Ihrer Website für nachhaltige Barrierefreiheit nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
🚀 navable Service – Individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen, einschließlich Unterstützung bei der technischen Umsetzung
Warum barrierefreie Websites nach dem BFSG wichtig sind – Vorteile und gesetzliche Verpflichtung
Die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) garantiert, dass Ihre Website allen Menschen zugänglich ist – einschließlich Menschen mit Seh, Hör und motorischen Einschränkungen. Barrierefreie Webseiten bieten nicht nur Vorteile in Bezug auf SEO-Rankings, sondern schützen Ihr Unternehmen auch vor Bußgeldern und Abmahnungen. Mit einer barrierefreien Website nach dem BFSG profitieren Sie gleich mehrfach:
✔ Schutz vor Bußgeldern und Abmahnungen durch die Einhaltung des BFSG 2025
✔ Bessere Google-Rankings – Google bevorzugt barrierefreie Websites, da sie eine größere Zielgruppe erreichen
✔ Erweiterte Zielgruppe – Inklusive Inhalte erhöhen die Reichweite und Nutzerinteraktion
✔ Höhere Conversion-Rate – Verbesserte Usability und Benutzererfahrung steigern den Umsatz
BFSG 2025: Welche Anforderungen stellt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz an Ihre Website?
Um BFSG-konform zu sein, muss Ihre Website die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) erfüllen. Dies sind die wichtigsten Punkte:
✅ Barrierefreie Navigation & Bedienbarkeit – Einfache und klare Menüführung für Screenreader und Tastaturbedienung
✅ Optimierung von Texten & Farben – Hohe Farbkontraste, anpassbare Schriftgrößen und verständliche Sprache
✅ Alternativtexte für Medien – Bilder, Videos und Audiodateien müssen mit beschreibenden Texten versehen sein
✅ Formulare & interaktive Webelemente – Benutzerfreundliche Formulare mit Hilfetexten und Fehlermeldungen
✅ Barrierefreie PDF-Dokumente – Digitale Inhalte wie Broschüren oder Formulare müssen für alle Nutzergruppen zugänglich sein
BFSG 2025: Diese Strafen und Risiken drohen bei Verstößen
Unternehmen, die die BFSG 2025-Vorgaben nicht einhalten, riskieren schwerwiegende Folgen:
❌ Bußgelder bis zu 50.000 € für Verstöße gegen das BFSG
❌ Abmahnungen und Klagen durch Verbraucherschutzorganisationen und Mitbewerber
❌ Verschlechterte Google-Rankings und Reichweitenverluste durch das Fehlen der Barrierefreiheit
❌ Kundenverluste und Image-Schäden, da barrierefreie Websites eine breitere Zielgruppe erreichen und die Usability erhöhen
Ausnahmen vom BFSG 2025: Wer ist von der Barrierefreiheitspflicht befreit?
Obwohl das BFSG weitreichend ist, gibt es Ausnahmen, die bestimmte Unternehmen von der Barrierefreiheitsanforderung entbinden. Diese betreffen insbesondere:
- Kleine Unternehmen und Start-ups Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro erzielen, können von den BFSG-Vorgaben befreit werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Umsetzung der Barrierefreiheit als unverhältnismäßig aufwendig und teuer angesehen wird.
- Öffentliche Stellen mit begrenzten Ressourcen Einige öffentliche Stellen sind unter bestimmten Umständen von den BFSG-Vorgaben ausgenommen, insbesondere wenn sie mit finanziellen oder personellen Ressourcen zu kämpfen haben. Dies betrifft vor allem kleinere Behörden und lokale Einrichtungen.
- Digitale Inhalte Bestimmte digitale Inhalte, wie etwa einmalige Veranstaltungen, veraltete Inhalte oder temporäre Websites, unterliegen nicht den Barrierefreiheitsstandards. Dies betrifft vor allem Kurzzeitprojekte wie Messen oder Events.
- Nicht-kommerzielle Organisationen Nicht-kommerzielle Organisationen oder Initiativen, die ausschließlich ehrenamtlich oder ohne kommerziellen Zweck arbeiten, können ebenfalls Ausnahmen in Anspruch nehmen. Diese Regelung betrifft hauptsächlich NGOs oder gemeinnützige Organisationen.
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