BFSG, EAA, WCAG & Co: Der Abkürzungs-Dschungel der Web Accessibility
BFSG, EAA, WCAG 2.1, EN 301 549, BITV, WAD – wenn du dich mit Web Accessibility beschäftigst, fühlst du dich schnell wie in einem Alphabet-Suppe. Seit Juni 2025 ist das BFSG in Kraft, und plötzlich müssen sich tausende Unternehmen mit Begriffen auseinandersetzen, die mehr klingen wie Geheimcodes als wie praktische Richtlinien.
Die gute Nachricht: Hinter den Abkürzungen steckt ein logisches System. Dieser Guide bringt Licht ins Dunkel und zeigt dir genau, was welcher Standard bedeutet – speziell für den deutschen Markt.
Das Fundament: WCAG 2.1
WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines und ist der internationale Standard, auf dem alles andere aufbaut. Entwickelt vom W3C (World Wide Web Consortium), ist WCAG die technische Basis für praktisch alle Accessibility-Gesetze weltweit.
Die drei Konformitätsstufen:
- Level A: Minimum-Anforderungen (z.B. Alt-Texte für Bilder)
- Level AA: Empfohlener Standard (z.B. ausreichende Kontraste)
- Level AAA: Höchste Stufe (z.B. erweiterte Kontrastverhältnisse)
Die meisten Gesetze – einschließlich BFSG – verlangen Level AA als Mindeststandard. WCAG 2.1 basiert auf vier Prinzipien, bekannt als POUR:
- Perceivable (Wahrnehmbar): Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein
- Operable (Bedienbar): Navigation funktioniert mit Tastatur und assistiven Technologien
- Understandable (Verständlich): Klare Sprache und konsistente Funktionen
- Robust: Kompatibel mit aktuellen und zukünftigen Technologien
Die europäische Ebene: EN 301 549
EN 301 549 ist der europäische technische Standard für digitale Barrierefreiheit. Er übernimmt WCAG 2.1 Level AA vollständig und erweitert die Anforderungen um zusätzliche Technologien wie Software, mobile Apps und selbstbediente Terminals.
Was EN 301 549 abdeckt:
- Webseiten und mobile Anwendungen
- Nicht-Web-Software und Desktop-Anwendungen
- Elektronische Dokumente (PDFs, Office-Dateien)
- Hardware (z.B. Geldautomaten, Fahrkartenautomaten)
- Support-Dienste und Dokumentation
EN 301 549 ist der technische Referenzstandard für EU-Gesetze – einschließlich EAA und BFSG. Wenn du EN 301 549 erfüllst, erfüllst du automatisch auch WCAG 2.1 AA.
Der EU-Rahmen: European Accessibility Act (EAA)
Der European Accessibility Act (EAA) ist die EU-Richtlinie, die seit 28. Juni 2025 in allen Mitgliedsstaaten gilt. Anders als WCAG (technische Richtlinie) ist der EAA ein Gesetz, das Unternehmen zur Umsetzung verpflichtet.
Was der EAA regelt:
- E-Commerce und Online-Shops
- Banking-Dienstleistungen (Online-Banking, Geldautomaten)
- Transport- und Ticketing-Services
- Telekommunikationsdienste
- E-Books und zugehörige Software
- Selbstbediente Terminals (Fahrkartenautomaten, Check-in-Automaten)
Wichtig: Der EAA gilt für B2C-Geschäfte (Business-to-Consumer). Reine B2B-Angebote sind ausgenommen.
Die deutsche Umsetzung: BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist Deutschlands nationale Umsetzung des EAA. Es ist seit 28. Juni 2025 vollständig in Kraft und geht in einigen Punkten sogar über den EAA hinaus.
Das BFSG verlangt:
- Einhaltung von EN 301 549 (= WCAG 2.1 AA)
- Öffentliche Barrierefreiheitserklärung auf der Website
- Kontaktmöglichkeit für Accessibility-Probleme
- Dokumentation für 5 Jahre aufbewahren
Wer ist betroffen?
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
- Banking- und Finanzdienstleister
- Telekommunikationsanbieter
- Transport- und Reisebuchungsservices
- Digitale Dienstleistungen für Verbraucher
Wer ist ausgenommen?
- Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter, unter 2 Mio. € Umsatz)
- Reine B2B-Angebote
- Öffentliche Einrichtungen (diese fallen unter BITV)
Die Strafen sind ernst:
- Bußgelder zwischen 10.000€ und 100.000€
- Produkte können vom Markt genommen werden
- Dienstleistungen können untersagt werden
Öffentlicher Sektor: BITV 2.0
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) gilt speziell für öffentliche Stellen in Deutschland – Behörden, Universitäten, öffentliche Einrichtungen. Sie basiert ebenfalls auf WCAG 2.1 AA und EN 301 549.
BITV und BFSG laufen parallel: BITV für öffentliche Stellen, BFSG für private Unternehmen. Viele technische Anforderungen sind identisch.
Die EU-Richtlinie für öffentliche Stellen: Web Accessibility Directive
Die Web Accessibility Directive (WAD) oder EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet seit 2016 öffentliche Stellen in der EU zu barrierefreien Websites und mobilen Anwendungen. Deutschland hat die WAD durch BITV 2.0 umgesetzt.
Wie alles zusammenhängt
Das System ist wie ein Turm aus Bausteinen:
1. Technische Basis: WCAG 2.1 (internationale technische Richtlinien)
↓
2. Europäischer Standard: EN 301 549 (erweitert WCAG für EU-Kontext)
↓
3. EU-Gesetz: EAA (verpflichtet Unternehmen europaweit)
↓
4. Nationales Gesetz: BFSG (deutsche Umsetzung mit eigenen Details)
Für öffentliche Stellen parallel:
Web Accessibility Directive → BITV 2.0
Was du konkret umsetzen musst
Egal ob BFSG, BITV oder EAA – technisch läuft alles auf WCAG 2.1 Level AA hinaus. Das bedeutet konkret:
Visuelle Zugänglichkeit:
- Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für Text
- Schriftgrößen und Abstände skalierbar
- Inhalte auch ohne Farbe verständlich
Tastatur-Navigation:
- Alle Funktionen per Tastatur bedienbar
- Sichtbarer Fokus-Indikator
- Logische Tab-Reihenfolge
Inhalte & Struktur:
- Alt-Texte für alle Bilder
- Korrekte HTML-Semantik (Überschriften, Listen, Landmarks)
- Verständliche Sprache und klare Labels
Formulare & Interaktionen:
- Beschriftete Formularfelder
- Fehlermeldungen eindeutig und hilfreich
- Ausreichend Zeit für Aktionen
Multimedia:
- Untertitel für Videos
- Transkripte für Audio-Inhalte
- Keine automatisch abspielenden Inhalte
Prüfung & Zertifizierung
Automatisierte Tests können etwa 57% der Accessibility-Probleme finden. Tools wie der navable Accessibility Audit scannen deine Website automatisch und zeigen WCAG-Verstöße auf.
Manuelle Tests sind trotzdem nötig für:
- Tastatur-Navigation
- Screen Reader-Kompatibilität
- Logische Struktur und Verständlichkeit
Das navable Widget bietet in der Pro-Version automatische Code-Verbesserungen: Es fügt fehlende ARIA-Labels hinzu, optimiert Kontraste, setzt Sprach-Attribute und verbessert die Tastaturnavigation – direkt an deinem Code. Zusätzlich erhalten Nutzer Personalisierungsfunktionen für Schriften, Farben und Lesemodi. Die beste Lösung: Kombination aus Widget-Optimierungen und gezielter technischer Umsetzung für vollständige BFSG-Konformität.
Jetzt umsetzen: Von der Theorie zur Praxis
Du verstehst jetzt die Standards – aber wie gehst du die Umsetzung an? Start simple, start now:
- Heute: Automatisierten Accessibility-Scan durchführen
- Diese Woche: Die häufigsten Probleme (Kontraste, Alt-Texte) beheben
- Dieser Monat: Vollständige BFSG-Compliance erreichen
Wie genau du dabei vorgehst, welche Tools du brauchst und wie du die "Big 6" Probleme löst, die 96% aller Verstöße verursachen – das zeigen wir dir Schritt für Schritt in unserem BFSG Compliance-Guide.
Die Abkürzungen im Überblick:
| Abkürzung | Bedeutung | Was es ist | Wen es betrifft |
|---|---|---|---|
| WCAG 2.1 | Web Content Accessibility Guidelines | Internationaler technischer Standard | Alle (Basis für andere Gesetze) |
| EN 301 549 | Europäischer Accessibility-Standard | EU-weiter technischer Standard | EU-Unternehmen und öffentliche Stellen |
| EAA | European Accessibility Act | EU-Richtlinie | B2C-Unternehmen in der EU |
| BFSG | Barrierefreiheitsstärkungsgesetz | Deutsches Gesetz | B2C-Unternehmen in Deutschland (ab 10 MA) |
| BITV 2.0 | Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung | Deutsche Verordnung | Öffentliche Stellen in Deutschland |
| WAD | Web Accessibility Directive | EU-Richtlinie 2016/2102 | Öffentliche Stellen in der EU |
Die Abkürzungen sind gar nicht so kompliziert, wenn man das System dahinter versteht. Für die meisten deutschen Unternehmen gilt: BFSG erfüllen = EN 301 549 erfüllen = WCAG 2.1 AA erfüllen.
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