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2026-01-226 min readnavable Team
BFSGBarrierefreiheitsstärkungsgesetzKleinstunternehmenE-Commerce RechtKMU DefinitionProdukthaftungComplianceWCAG 2.1

Die Kleinstunternehmen-Regelung im BFSG

Am 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verbindlich in Kraft. In der E-Commerce-Branche kursiert eine Faustregel: "Wer unter 10 Mitarbeitern und 2 Mio. € Umsatz bleibt, ist fein raus."

Hinweis: Diese Regel ist in ihrer Verkürzung riskant. Sie basiert auf § 3 Abs. 3 BFSG, der Kleinstunternehmen von der Dienstleistungspflicht befreit. Doch in juristischen und technischen Detailprüfungen zeigt sich, dass viele Shops diese Grenze unbewusst überschreiten oder durch ihre Produktpalette in eine ganz andere Haftungskategorie rutschen.

Dieser Artikel analysiert häufige "Compliance-Fallen" für kleine Händler.

Falle 1: Falsche Annahmen der Kleinstunternehmen Definition

Der Status "Kleinstunternehmen" wird nicht durch bloßes Zählen der Köpfe ermittelt. Das BFSG verweist auf die Definition der EU-Kommission (Empfehlung 2003/361/EG). Maßgeblich sind die Jahresarbeitseinheiten (JAE). Wer hier falsch rechnet, verliert den Schutzstatus, ohne es zu merken.

Wie man JAE korrekt berechnet

Eine JAE entspricht einer Person, die das gesamte Jahr in Vollzeit gearbeitet hat. Teilzeitkräfte und Saisonarbeiter zählen anteilig. Auszubildende und Mitarbeiter in Elternzeit werden in der Regel nicht mitgezählt.

Rechenbeispiel: Der "kleine" Saison-Shop Ein Online-Shop hat ein Kernteam von 5 Vollzeitkräften. Für das Weihnachtsgeschäft (Oktober bis Dezember) werden 15 Aushilfen in Vollzeit eingestellt.

  • Der Irrtum: "Wir sind ja nur 5 feste Leute."
  • Die Realität:
    • 5 Vollzeitkräfte (ganzjährig) = 5,0 JAE
    • 15 Saisonkräfte (für 3 Monate = 0,25 Jahr) -> 15 * 0,25 = 3,75 JAE
    • Summe: 8,75 JAE.

Szenario: Kommen nun noch 3 Teilzeitkräfte (50%) hinzu (+1,5 JAE), liegt der Shop bei 10,25 JAE.

Die Konsequenz: Die 10-Mitarbeiter-Grenze ist überschritten. Der Shop ist kein Kleinstunternehmen mehr und muss ab dem 28. Juni 2025 vollumfänglich barrierefrei sein.

Falle 2: Partner- und verbundene Unternehmen

Hält ein anderes Unternehmen (z.B. ein VC-Fonds oder eine Holding) mehr als 25% Ihrer Anteile, müssen deren Mitarbeiter und Umsätze prozentual oder voll (ab 50%) addiert werden. Eine Holding mit drei Shops à 4 Mitarbeitern gilt somit als Verbund von 12 Mitarbeitern – der Schutzstatus entfällt für alle.

Schwellenwerte und Berechnungsfallen

KategorieMitarbeiter (JAE)Umsatz / BilanzKritische Fallen
Kleinstunternehmen< 10≤ 2 Mio. €Saisonarbeit (10 Aushilfen für 3 Monate = +2,5 JAE).
Kleines Unternehmen< 50≤ 10 Mio. €VC-Einstieg: Investor bringt anteilige Werte ein.
Mittleres Unternehmen< 250≤ 50 Mio. €Tochtergesellschaften eines Konzerns sind niemals KMU.

Falle 3: Die "Produkt-Haftung" für Importeure

Ein großes Missverständnis betrifft auch Händler, die Hardware verkaufen (z.B. Smart-Home-Geräte, Fitness-Tracker, Tablets).

Wer haftet für das Produkt?

Viele Händler denken: "Ich verkaufe nur, der Hersteller ist verantwortlich." Das ist im modernen E-Commerce (Dropshipping, Import aus Drittländern) oft falsch.

  • Der Importeur als Haftungsziel: Wer ein Produkt aus einem Nicht-EU-Land (z.B. China, USA) erstmals in den EU-Binnenmarkt einführt, gilt juristisch als Inverkehrbringer.
  • Der "Quasi-Hersteller" (White Labeling): Kaufen Sie neutrale Elektronik in Asien und kleben Ihr Logo darauf? Dann gelten Sie als Hersteller.

Beispiel: Ein importiertes Tablet sollte laut BFSG über eine Sprachausgabe (Screenreader) und haptische Orientierungshilfen verfügen. Erfüllt das "White Label"-Gerät diese komplexen Anforderungen der EN 301 549 nicht, haften Sie als Quasi-Hersteller. Es drohen Verkaufsverbote durch die Marktüberwachungsbehörden und Bußgelder bis zu 100.000 €. Ihre Unternehmensgröße schützt Sie hierbei nicht.

Entscheidungs-Matrix: Bin ich betroffen?

Nutzen Sie diese Tabelle für eine schnelle Risiko-Einschätzung Ihrer Tätigkeit.

Ihre Rolle / TätigkeitUnternehmensgrößeStatus im BFSGPflicht & Risiko
Shop-Betreiber (Verkauf von Mode/Möbeln)< 10 JAE & < 2 Mio €Kleinstunternehmen (Dienstleistung)Befreit. Geringes Risiko.
Shop-Betreiber (Verkauf von Mode/Möbeln)> 10 JAE oder > 2 Mio €KMU (Dienstleistung)Verpflichtet. Shop muss WCAG 2.1 AA erfüllen.
Importeur (Tablet-Import aus China)< 10 JAE (Egal)Einführer (Produkt)Verpflichtet. Volle Haftung für Hardware-Barrierefreiheit.
White-Label Händler (Smartwatch mit eigenem Logo)< 10 JAE (Egal)Quasi-Hersteller (Produkt)Verpflichtet. Volle Haftung wie ein Konzern.
B2B-Shop (Verkauf nur an Gewerbe)EgalB2B-AusnahmeBefreit, sofern B2C-Verkauf ausgeschlossen ist.

Bis hierhin zeigt sich: Ob ein Unternehmen unter das BFSG fällt, ist selten eine einfache Ja-Nein-Frage. Mitarbeiterzahlen, Beteiligungsstrukturen und die eigene Rolle in der Lieferkette entscheiden darüber, ob eine Pflicht besteht. Doch selbst wenn diese Pflicht eindeutig bejaht ist, stellt sich die nächste, oft unterschätzte Frage: Wo entsteht das tatsächliche Risiko im Alltag? Denn Risiken drohen nicht nur abstrakt auf Gesetzesebene, sondern auch dort, wo Theorie auf operative Realität trifft.

Operative Gefahren: Abmahnungen statt Bußgelder

Viele Unternehmer fürchten die Marktüberwachungsbehörden. Doch die Behörden arbeiten langsam und mit Augenmaß. Die viel realere Gefahr sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Das BFSG gilt als Marktverhaltensregel (§ 3a UWG). Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbände können Verstöße kostenpflichtig abmahnen.

Mögliches Ziel: Automatisierte Crawler suchen gezielt nach technischen Fehlern im HTML-Code von Webshops (z.B. fehlende alt-Attribute bei Bildern, fehlende Tastaturnavigation im Checkout etc.).

Warum das Frontend entscheidend ist: PDFs (AGBs, Anleitungen) sind schwer automatisiert zu prüfen. Der Quellcode Ihres Shops ist jedoch offen lesbar. Ein nicht-barrierefreier Checkout ist für einen Crawler in Sekunden erkennbar und liefert den Beweis für eine Abmahnung.

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